1.
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma empits
Dipl.- Kfm Markus Pulka
Diese
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen
der Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen
Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will,
hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
2.
Zahlungsbedingungen und Preise
Alle
Rechnungen der Firma sind innerhalb von sieben Tagen
ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der
Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere
Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden
ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz zu berechnen. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.
Lieferung und Versand
Alle
Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat
reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche
Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich
schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach
Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten
sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins
unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten
hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch
Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem
Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit
der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist
von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen
Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder
Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der
Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die
Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene
Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die
Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die
Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich,
so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die
Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich
vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart
im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware
beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden
sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der
Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma
aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber
der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für
sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager
der Firma verlässt.
4.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in
Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die
unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu
versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und
Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche
Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungs-anspruch
des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über
die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen
oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu
unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich
in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die
Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte,
tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche
gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur
Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben
und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5.
Haftungsbeschränkung
Die
Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall
des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus
leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt,
die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen
garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel,
nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt
unberührt.
Im
Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist
ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere
bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
6.
Gewährleistung für Hardware
Die
Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die
den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die
Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder
in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der
Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
darstellen.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der
Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während
der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma
unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die
Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß,
äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung
entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente
oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt,
es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in
Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen
verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung
nicht erschwert wird.
Erweist
sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit,
welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder
Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist
jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese
nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann
und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für
den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung
insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für
sie durchführbar ist.
Zur
Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der
vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts-
bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch
ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist
dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben
ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das
Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat
der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt
sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend
gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat
der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder
vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu
ersetzen.
Die
Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig,
wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig
lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur
in englischsprachiger Version lieferbar ist.
7.
Gewährleistung für Software
Der
Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem
Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
Die
Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem
Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer
Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden
Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen
Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
Tritt
ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und
seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung
des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der
Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich
ist.
Erweist
sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit,
welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder
Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist
jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese
nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann
und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für
den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung
insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für
ihn durchführbar ist.
Zur
Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der
vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts-
bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch
ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist
dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben
ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das
Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat
der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt
sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend
gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat
der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder
vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine
Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des
Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software
zusammenarbeitet.
Die
Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software
ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die
Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus,
oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich
schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer
solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich
Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches
und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer
Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich
weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer
Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der
Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig
lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur
in englischsprachiger Version lieferbar ist.
8.
Vertraulichkeit
Die
Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und
nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die
Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur
im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9.
Beweisklausel
Daten,
die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der
Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den
Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen
zwischen den Parteien.
10. Sonstiges
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen
Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden
sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn
sie schriftlich bestätigt werden.
Der
Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur
mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber
der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand
ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung)
in der Bundesrepublik Deutschland. Es
gilt ausschließlich deutsches Recht.
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